AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raum Concept Immobilien GmbH

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB und der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns verpflichtet haben.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Vereinfachung des Geschäftsablaufes.

1. Angebot

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, so führt dies zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.

3. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zzgl. den aktuell gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen.

4. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht, Dies gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird (z. B. Kauf statt Miet, Erbbaurecht statt Kauf usw.). Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von, einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

5. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist füllig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig.

7. Provisionssätze

An Maklerprovision sind zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 5%, zahlbar vom Käufer
b) bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins 5 %‚ zahlbar vom Erbbaurechtserwerber
c) bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1%.
Bei Vermietungen und Verpachtungen, zahlbar vom Mieten Pächter,
a) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer zwei Monatsmieten als Mindestgebühr
b) bei einer Vertragsdauer über 5 Jahren von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3%
c) Vormietrecht und Optionsrecht unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer eine Monatsmiete Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zu-geschlagen.

8. Alleinauftrag

Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit. Die sonstigen Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.

9. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

10. Vertragsverhandlungen und -abschluss

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/ – Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

11. Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hierüber unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

12. Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.